Zuschuss zum Beitrag/Finanzielle Hilfen

Bayerische Kindergartenkinder erhalten seit dem 01.04.2019 einen Zuschuss zum Kindergartenbeitrag von (maximal) 100 Euro monatlich. Dieser Zuschuss wird auf den reinen Kindergartenbeitrag und nicht auf sonstige Kosten (wie z.B. Mittagessen) angerechnet. Ein gesonderter Antrag ist hier nicht erforderlich.

Seit dem 01.01.2020 erhalten bayerische Eltern mit Kindern ab dem zweiten Lebensjahr das sogenannte „Krippengeld“ in Höhe von bis zu 100 Euro, wenn ihr Kind eine nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetz (BayKiBiG) geförderte Kindertagesbetreuung besucht. Das Krippengeld wird bis zum 31. August des Kalenderjahres gezahlt, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet. Das Krippengeld ist einkommensabhängig. 

Möglichkeit der Übernahme der restlichen Kosten: 

Familien, die finanzielle Unterstützung bei der Übernahme der restlichen Kindergartenkosten, des Mittagessens oder der Kosten für Ausflüge etc. benötigen, können dies beim Jugendamt beantragen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Landratsamts Ostallgäu. 

 

 

Haben Sie noch Fragen oder benötigen Unterstützung bei der Antragsstellung? Wir sind gerne behilflich.